KindergÄrten in Keltern

Kindergartenentgelte

 

Neuregelung der monatlichen Kindergartenentgelte ab dem 01. September 2011

 

Kinder ab 3 Jahren           Regel-                        VÖ-                            Ganztages-     GT/VÖ-
                                           Gruppen                     Gruppen                     Gruppen          Mischgruppen

Regelbeitrag                           120,00 €                     150,00 €                     180,00 €          168,00 €

 

Ermäßigungsstufe I                  84,00 €                     105,00 €                     126,00 €          118,00 €
(30.000,00 € - 44.999,99 €)

Ermäßigungsstufe II                36,00 €                       45,00 €                       54,00 €            50,00 €
(unter 30.000,00 €)

 

Kinder unter 3 Jahren       Regel-                       VÖ-                            Ganztages-      GT/VÖ-
                                            Gruppen                     Gruppen                     Gruppen          Mischgruppen

Regelbeitrag                           186,00 €                     233,00 €                     279,00 €          260,00 €

 

Ermäßigungsstufe I                130,00 €                     163,00 €                     195,00 €          183,00 €
(30.000,00 € - 44.999,99 €)

Ermäßigungsstufe II                56,00 €                       70,00 €                       84,00 €            78,00 €
(unter 30.000,00 €)

Erläuterungen:

  1. Für das zweite Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten Kind einen Kindergarten in der Gemeinde Keltern besucht, wird die Hälfte des monatlichen Kindergartenentgeltes erhoben.
  2. Ab dem dritten Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten und zweiten Kind einen Kindergarten in der Gemeinde Keltern besucht, wird kein Beitrag erhoben.
  3. Auf Antrag wird eine Ermäßigung gewährt! Hierfür gelten folgende Regelungen:

Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Als Nachweis dient der Einkommens-steuerbescheid des Vorjahres, welcher mit der Anmeldung des Kindes vorzulegen ist. Liegt den Zahlungspflichtigen noch kein gültiger Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres durch das zuständige Finanzamt vor, so sind die 12 Monatseinkommen des Vorjahres zzgl. evtl. weiterer Einkommen vorzulegen. Ein Ausgleich des Bruttoeinkommens mit evtl. Verlusten oder Freibeträgen ist nicht zulässig und somit nicht anrechnungsfähig. Erfolgt keine Vorlage von Einkommensnachweisen in Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes, wird in der jeweiligen Gruppenform der Regelbeitrag festgesetzt. Der festgesetzte Betrag gilt für das gesamte Kindergartenjahr; unterjährige Veränderungen, z.B. durch nachträgliche Vorlage von Einkommensnachweisen nach der Gebührenfestsetzung, sind nicht möglich.

  1. Die Kindergartenbeiträge, die durch Dritte (z.B. dem Kreisjugendamt) übernommen werden, sind in der Ermäßigungsstufe II festzusetzen.

                                                                                                                                
       5. Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird den jeweiligen Eltern der
           Regelgruppenbeitrag erlassen.

     5.1 Dies bedeutet, dass die Kinder, welche im letzten Jahr in die Regelgruppe
           gehen, keinen Beitrag bezahlen.

     5.2 Des weiteren diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine VÖ-Gruppe gehen, nur den
           Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und VÖ-Beitrag zahlen müssen.

     5.3 Bei der Ganztagesgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder, die im letzten
           Jahr in eine GT-Gruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und
           GT-Beitrag zahlen müssen.

6.   Die Monatsbeiträge werden im Kalenderjahr für 11 Monate erhoben.

Der August eines jeden Jahres bleibt wie bisher kostenfrei.

 

 Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen in Sachen Kindergartenwesen und Neuregelung der Kindergartenentgelte gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin Frau Smolarek, Tel. 0 72 36 / 703 31, e-Mail c.smolarek@keltern.de).